Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu nahezu allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über Pflegehilfsmittel bis zur Entlastung der Angehörigen. Doch der Weg vom Antrag bis zum Bescheid wirkt auf viele Familien kompliziert. Dieser Ratgeber erklärt das Verfahren Schritt für Schritt, zeigt die aktuellen Leistungsbeträge 2025 und gibt praktische Tipps, damit Sie bei der Begutachtung gut vorbereitet sind.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrade bilden ab, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist – und damit, wie viel Unterstützung er benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung, Pflegegrad 5 für die schwerste Einschränkung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Menschen in außerklinischer Intensivpflege haben aufgrund ihres hohen Versorgungsbedarfs in der Regel Pflegegrad 4 oder 5.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die organisatorisch an Ihre Krankenkasse angegliedert ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, um das Verfahren in Gang zu setzen – das Datum des Antrags ist wichtig, denn ab ihm können Leistungen rückwirkend gewährt werden. Die Kasse sendet Ihnen anschließend ein Antragsformular zu.
Tipp: Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Gerade beim Übergang aus dem Krankenhaus zählt jeder Tag. Unsere Beratung hilft Ihnen, von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen.
Schritt 2: Vorbereitung und Pflegetagebuch
Nach dem Antrag folgt die Begutachtung. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch führen: Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist, wie lange sie dauert und wie oft sie anfällt. Halten Sie außerdem alle relevanten Unterlagen bereit – Arztberichte, Medikamentenpläne, Hilfsmittel und Diagnosen. Diese Dokumentation ist die beste Grundlage für eine realistische Einstufung.
Schritt 3: Die Begutachtung
Bei gesetzlich Versicherten begutachtet der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten Medicproof. Die Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen) bewertet:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den Bewertungen wird eine Gesamtpunktzahl gebildet, die über den Pflegegrad entscheidet. Wichtig: Schildern Sie den Alltag ehrlich und an einem typischen, nicht an einem besonders guten Tag. Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein.
Schritt 4: Bescheid und Widerspruch
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Das lohnt sich häufig – fordern Sie das Gutachten an, prüfen Sie es genau und begründen Sie Ihren Widerspruch konkret. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.
Leistungen nach Pflegegrad (Stand 2025)
Mit dem Pflegegrad entscheidet sich, welche Leistungen zur Verfügung stehen. Das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige beträgt seit der Erhöhung 2025 monatlich:
- Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegeld bzw. bis zu 796 Euro Pflegesachleistung
- Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegeld bzw. bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung
- Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegeld bzw. bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistung
- Pflegegrad 5: 990 Euro Pflegegeld bzw. bis zu 2.299 Euro Pflegesachleistung
Hinzu kommen der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sowie das Entlastungsbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich zudem als Kombinationsleistung anteilig verbinden.
Pflegegrad und Intensivpflege
Wichtig zu wissen: Die medizinische Behandlungspflege im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege wird über die Krankenversicherung (§ 37c SGB V) finanziert – unabhängig vom Pflegegrad. Der Pflegegrad sichert zusätzlich die Leistungen der Pflegeversicherung, die der Familie zugutekommen. Beide Systeme greifen also ineinander. Wie sie zusammenspielen, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Häufige Fragen zum Pflegegrad
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse soll in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Bei Versorgung aus dem Krankenhaus oder in besonderen Eilfällen gelten kürzere Fristen.
Bekomme ich Leistungen rückwirkend?
Ja, Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt – ein weiterer Grund, den Antrag früh zu stellen.
Kann sich ein Pflegegrad ändern?
Ja. Verschlechtert sich der Zustand, können Sie eine Höherstufung beantragen. Eine erneute Begutachtung prüft dann den aktuellen Bedarf.
Fazit: Gut vorbereitet zum richtigen Pflegegrad
Der Pflegegrad ist die Grundlage für viele wichtige Leistungen. Mit einem frühzeitigen Antrag, einer ehrlichen Dokumentation und einer guten Vorbereitung auf die Begutachtung erhöhen Sie die Chance auf eine passende Einstufung deutlich. Und falls der Bescheid nicht stimmt, lohnt sich der Widerspruch.
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