Vertragliches

Bedingungen der Zusammenarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über ambulante Intensiv- und Pflegeleistungen zwischen der myCare Intensivpflege GmbH und ihren Auftraggebern.

Maßgeblich bleiben immer die ärztliche Verordnung, die Bewilligung der Kasse und die persönliche Leistungsvereinbarung. Stand: Juni 2026.

Geltung und Vertrag

Wofür diese Bedingungen gelten

Anwendungsbereich, Leistungen und der Weg zum Pflegevertrag.

01

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von ambulanten Intensiv- und Pflegeleistungen zwischen der myCare Intensivpflege GmbH (nachfolgend „myCare") und dem Patienten beziehungsweise dessen gesetzlichem Vertreter oder Betreuer (nachfolgend „Auftraggeber").

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, myCare stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

02

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) myCare erbringt Leistungen der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach SGB V und SGB XI.

(2) Art, Umfang, Inhalt und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus der ärztlichen Verordnung, der Bewilligung der Kosten- beziehungsweise Pflegekasse sowie der individuellen Leistungsvereinbarung mit dem Auftraggeber.

(3) Die Leistungen werden durch qualifizierte Pflegekräfte nach den anerkannten pflegerischen und medizinischen Standards erbracht.

03

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Pflege- beziehungsweise Behandlungsvertrags durch beide Parteien zustande.

(2) Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine gültige ärztliche Verordnung sowie – soweit erforderlich – die Kostenzusage der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse.

Versorgung und Kosten

Wie die Versorgung läuft

Mitwirkung im Haushalt, Abrechnung mit der Kasse, Laufzeit und Kündigung.

01

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen räumlichen, hygienischen und organisatorischen Voraussetzungen im häuslichen Umfeld gegeben sind.

(2) Erforderliche Verordnungen, Bewilligungen und Unterlagen sind rechtzeitig beizubringen. Änderungen im Gesundheitszustand oder in den persönlichen Verhältnissen, die für die Leistung relevant sind, sind myCare unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Zugang zur Wohnung ist während der vereinbarten Einsatzzeiten zu gewährleisten.

02

§ 5 Vergütung und Abrechnung

(1) Die Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Vergütungsvereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen.

(2) Soweit die Kosten ganz oder teilweise von einer Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden, rechnet myCare unmittelbar mit dieser ab.

(3) Nicht von den Kostenträgern übernommene Leistungen sowie etwaige Eigenanteile trägt der Auftraggeber. Sie werden vor Leistungsbeginn transparent ausgewiesen.

03

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(3) myCare kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für myCare insbesondere vor, wenn die Leistungserbringung aus von myCare nicht zu vertretenden Gründen unzumutbar oder unmöglich wird.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

Haftung und Schluss

Was darüber hinaus gilt

Haftung, Schweigepflicht, Änderungen und Schlussbestimmungen.

01

§ 7 Haftung

(1) myCare haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet myCare nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

02

§ 8 Schweigepflicht und Datenschutz

(1) myCare und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere von Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach DSGVO, BDSG und SGB. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

03

§ 9 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

04

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von myCare.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser Fassung: Juni 2026