Wer einen schwerstkranken oder intensivpflichtigen Menschen zu Hause begleitet, leistet Großes – oft über die eigenen Grenzen hinaus. Pflegende Angehörige sind das Rückgrat der häuslichen Versorgung, tragen aber ein hohes Risiko für Erschöpfung, gesundheitliche Probleme und soziale Isolation. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Leistungen und Angebote, die spürbar entlasten. Dieser Ratgeber gibt einen aktuellen Überblick – inklusive der Pflegereform 2025 – und zeigt, wie myCare Familien den Rücken freihält.
Die Belastung pflegender Angehöriger ernst nehmen
Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige zu Hause. Bei intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten kommt zur emotionalen Belastung häufig eine Rund-um-die-Uhr-Verantwortung hinzu: ständige Wachsamkeit, unterbrochener Schlaf, organisatorischer Aufwand und finanzielle Sorgen. Wer dauerhaft über die eigene Belastungsgrenze geht, riskiert die eigene Gesundheit – und damit auch die Stabilität der Versorgung. Entlastung ist deshalb kein Luxus, sondern Voraussetzung für eine tragfähige Pflege zu Hause.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: das neue Entlastungsbudget
Eine der wichtigsten Neuerungen der Pflegereform betrifft die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Seit dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag – dem sogenannten Entlastungsbudget – zusammengeführt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können seither bis zu 3.539 Euro pro Jahr flexibel für beide Leistungen nutzen. Diese Flexibilität gab es zuvor nur für jüngere Pflegebedürftige; nun profitieren alle davon.
Verhinderungspflege
Sie greift, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit oder einfach, um Kraft zu tanken. Eine Ersatzpflege übernimmt in dieser Zeit; die Kosten werden im Rahmen des Budgets erstattet.
Kurzzeitpflege
Hier wird der pflegebedürftige Mensch vorübergehend vollstationär versorgt, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Überbrückung. Auch dafür kann das gemeinsame Budget eingesetzt werden.
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro
Zusätzlich steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Entlastungsbetrag zu. Er wurde 2025 auf 131 Euro pro Monat angehoben. Damit lassen sich zum Beispiel Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuungsleistungen oder haushaltsnahe Dienste finanzieren. Nicht genutzte Beträge können innerhalb gewisser Fristen angespart werden – es lohnt sich also, den Anspruch nicht verfallen zu lassen.
Pflegeberatung: Ihr gutes Recht
Viele Familien wissen gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Dabei besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenfreie, individuelle Pflegeberatung. Sie hilft, Anträge richtig zu stellen, Leistungen zu kombinieren und nichts zu verschenken. Auch myCare unterstützt Sie hier: Unsere Intensivpflege-Beratung klärt Ihre Ansprüche und begleitet Sie durch den Behörden- und Antragsdschungel.
Weitere Entlastungsbausteine im Überblick
- Tagespflege: stundenweise Betreuung außer Haus – bringt Struktur und Kontakte für den Pflegebedürftigen und Freiraum für Angehörige.
- Pflegehilfsmittel: zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion) werden monatlich bezuschusst.
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse für barrierearme Umbauten erleichtern Pflege und Alltag.
- Pflegekurse und Schulungen: vermitteln Sicherheit im Umgang mit Pflege und Technik.
- Selbsthilfegruppen und psychosoziale Beratung: gegen das Gefühl, allein zu sein.
Auf die eigene Gesundheit achten
Entlastung beginnt im Kopf: Pausen einzuplanen, Hilfe anzunehmen und auch einmal „Nein“ zu sagen, ist kein Versagen, sondern Selbstschutz. Achten Sie auf Warnzeichen wie anhaltende Müdigkeit, Gereiztheit, Schlafstörungen oder Rückzug. Wer langfristig pflegen möchte, muss auch für sich selbst sorgen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Pflegeteam und mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, wenn Sie merken, dass Ihnen die Belastung zu viel wird.
Wie myCare pflegende Angehörige entlastet
Die wirksamste Entlastung ist eine professionelle, durchgehende Versorgung. In der häuslichen Intensivpflege übernimmt das Pflegeteam die fachliche Verantwortung rund um die Uhr – Angehörige können wieder Partner, Eltern oder Kinder sein, statt rund um die Uhr Pflegekraft. Wie diese Versorgung konkret aussieht, lesen Sie auf unserer Seite zur häuslichen Intensivpflege. Ergänzend finden Sie alle Unterstützungsangebote gebündelt unter Entlastung für Angehörige.
Häufige Fragen zur Entlastung
Bekomme ich Verhinderungspflege auch, wenn ein Pflegedienst kommt?
Ja. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob zusätzlich ein professioneller Dienst tätig ist. Die genauen Voraussetzungen klären wir gern mit Ihnen.
Muss ich für die Pflegeberatung bezahlen?
Nein. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei – sie ist ein gesetzlich verankerter Anspruch.
Kann ich mehrere Leistungen kombinieren?
In vielen Fällen ja. Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget und weitere Leistungen lassen sich oft sinnvoll kombinieren. Eine Beratung sorgt dafür, dass Sie das Maximum ausschöpfen.
Fazit: Sie müssen das nicht allein schaffen
Die Pflege eines intensivpflichtigen Angehörigen ist eine Aufgabe für viele Schultern. Nutzen Sie Ihre Ansprüche, planen Sie Pausen ein und holen Sie sich professionelle Unterstützung. Mit den aktuellen Leistungen und einem verlässlichen Pflegepartner an Ihrer Seite bleibt mehr Kraft für das, was zählt: die Zeit mit Ihrem Angehörigen.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welche Entlastung für Ihre Familie möglich ist. → Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen.



